Verwechseln Sie sie nicht: Das eine ist steuerlich für das Finanzamt und das andere statistisch für den Handel.
Wenn Sie über Vermögenswerte oder Investitionen im Ausland verfügen, ist es wichtig, zwischen dem Modelo 720 und dem Modelo D-6 zu unterscheiden. Obwohl beide Erklärungen Auslandsvermögen betreffen, sind ihr Zweck und vor allem ihre Meldeschwellen völlig unterschiedlich.
Das Modelo 720 ist eine informative Erklärung für das spanische Finanzamt (AEAT). Ziel ist die steuerliche Kontrolle von Auslandsvermögen.
Das Modelo D-6 ist eine Erklärung für das Register für Auslandsinvestitionen des Wirtschaftsministeriums. Für die meisten Kleinanleger ist es nicht mehr relevant.
Das Modelo 720 bleibt die komplexeste Erklärung für Steuerzahler. Aitax vereinfacht diesen Prozess:
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| Aspekt | Modelo 720 | Modelo D-6 |
|---|---|---|
| Zweck | Steuerlich (AEAT) | Statistisch (Wirtschaft/Handel) |
| Mindestschwelle | > 50.000 € pro Block | Beteiligung ≥ 10% des Kapitals |
| Vermögenswerte | Konten, Wertpapiere, Immobilien | Nur Wertpapiere |
| Behörde | Steuerbehörde | Wirtschaftsministerium |
Muss ich etwas melden, wenn ich weniger als 50.000 € habe? Nein. Für das Modelo 720 liegt die Grenze bei 50.000 €. Für das D-6 sind Sie ebenfalls befreit, es sei denn, Sie sind ein Großaktionär (10%).
Was passiert, wenn ich die Fristen verpasse? Das Modelo 720 ist kritischer. Eine freiwillige verspätete Einreichung führt zu einer Mindeststrafe von 150 €, während eine von der Steuerbehörde entdeckte Versäumnis bei 300 € plus möglichen Prüfungen beginnt.
Sind Kryptowährungen im Modelo D-6 enthalten? Nein. Kryptowährungen im Ausland haben ihr eigenes spezifisches Formular: Modelo 721.
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